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Barrierefreie Aufzüge werden zum Standard - auch der Zwei-Sinne-Notruf

Die Standards für Aufzüge erleben eine bedeutende Veränderung in Richtung Barrierefreiheit mit der Einführung der europäischen Norm EN 17210:2021. Dieser Schritt, der die Accessibility und Usability der gebauten Umwelt betrifft, ist nicht nur von nationaler, sondern auch von europäischer Bedeutung. Mit der Veröffentlichung im Januar 2021 hat diese Norm einen fundamentalen Effekt hin zu einer barrierefrei Umwelt ausgelöst, der auch die Gestaltung von Aufzügen und Fahrtreppen maßgeblich beeinflusst. In diesem Artikel wird ein besonderer Augenmerk auf die Forderung nach einem Zwei-Sinne-Notruf in Aufzügen gelegt.

Normativer Hintergrund

Im Januar 2021 wurde die europäische Norm EN 17210:2021 Accessibility and usability of the built environment - Functional requirements veröffentlicht. Im europäischen Vorwort ist festgelegt, dass diese europäische Norm den Status einer nationalen Norm erhalten muss. Dies konnte entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juli 2021 erfolgen. In Deutschland wurde sie als DIN-Norm wörtlich übernommen. Im August 2021 wurde die Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“ (Deutsche Fassung der EN 17210:2021) veröffentlicht. Sie ist ein teilweiser Ersatz für die nationalen Normen DIN 18040-1:2010-10, DIN 18040-2:2011-09 und DIN 18040-3:2014-12, die bis Februar 2024 entsprechend überarbeitet werden müssen.
Der Geltungsbereich der Norm erstreckt sich über alle öffentlich zugänglichen bauliche Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung grundsätzlich von jedermann betreten und genutzt werden können, wie z.B. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten sowie auch Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Die EN 17210:2021 wurde in enger Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 10 ‘Lifts, escalators and moving walks’ erarbeitet und so ist es nicht verwunderlich, dass die Norm auch Einfluss auf die zukünftige Gestaltung von Aufzügen und Fahrtreppen hat. 
Zur mechanischen Auslegung wurde in vielen Punkten auf die aktuelle EN 81-70 verwiesen teilweise aber auch erweitert. Sehr große Bedeutung haben nun die Gestaltung sowie die Eigenschaften der Bedienelemente des Aufzugs und der Kommunikationssysteme vor allem auch in Notsituationen. Im Einzelnen muss ein akustisches Notrufsystem für Hilfsmaßnahmen in einem Notfall (z. B. in Aufzügen) vorhanden sein. Weiter konkretisierend wird festgelegt, dass bei interaktiven Elementen, wie Gegensprechanlagen oder Notrufsystemen, die gesamte Information sowohl akustisch als auch optisch erfolgen muss. 

Zwei-Sinne-Notruf in Aufzügen

Da Aufzüge von einem großen Personenkreis mit sehr unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedarfen selbstständig benutzt werden sollen, werden in den Erläuterungen spezielle Anforderungen an Aufzüge festgeschrieben. 
Es wird besonders hervorgehoben, dass nicht nur der Zugang und eine leicht verständliche und sichere Nutzbarkeit für alle zu gewährleisten ist, sondern auch die Bedienung im Notfall oder bei einer Evakuierung sicherzustellen ist (Aufzüge für die Notfallrettung).
Es wird klargestellt, dass für die Nutzung des Aufzugs die Gestaltung sowie die Eigenschaften der Bedienelemente des Aufzugs und der Kommunikationssysteme von äußerster Bedeutung sind. Besonders im Notfall sind Sprachkommunikationssysteme für Personen mit Hörbeeinträchtigung (gehörlose Personen und Personen mit Hörgeräten) nicht ausreichend. Sie müssen deshalb um alternative visuelle Angebote und Hörunterstützungsanlagen ergänzt werden. Die konkreten Anforderungen an Notrufsysteme und Sprechverbindungen sind spezifiziert.
Im Fahrkorb von Aufzügen muss ein für alle Personen entsprechend dem Mehr-Sinne-Prinzip barrierefreier Notruftaster vorhanden sein mit dem jederzeit die Verbindung zu einer Notrufzentrale hergestellt kann. In der aktuellen Fassung wird hierzu noch auf die DIN EN 81-28 für Zwei-Wege- Sprechverbindungen verwiesen. Die Kommunikation mit der Notrufzentrale muss für alle Menschen entsprechend dem Mehr-Sinne-Prinzip verständlich und zugänglich sein. Bei einer Hör- oder Sprechbeeinträchtigung ist die visuelle Kommunikation als zweiter Sinn dafür erforderlich. Wie eine technische Umsetzung dafür aussehen kann, zeigt die in Nordamerika geltende Norm ASME A17.1-2019. Der Notruf wird über einen Druckknopf im Kabinentableau mit Telefonsymbol ausgelöst und eine Sprechverbindung aufgebaut, wie auch in der EN 81-28 beschrieben. Auf einem Display wird grafisch dargestellt, dass die Verbindung aufgebaut wird und das die Sprechverbindung aktiv ist. Ebenfalls kann über das Display eine bidirektionale textbasierte Kommunikation zur Notrufzentrale erfolgen. Das Display stellt auch den Status der Befreiung dar von ‘Hilfe ist unterwegs’ bis zu  ‘Notfallpersonal ist eingetroffen und beginnt mit der Befreiung’. Eine Videoeinrichtung ermöglicht im Notruffall den Blick in die Kabine. In Gebäuden mit großer Förderhöhe muss in der Evakuierungshaltestelle oder einer lokalen Notfallzentrale eine Bedienterminal installiert sein, dass den Zustand der Aufzüge darstellt und ebenfalls die Zwei-Sinne-Kommunikation lokal ermöglicht. Die gesamte Kommunikationsstrecke muss mindestens für 4 Stunden notstromversorgt sein.  

flexyPage - innovative Display Solutions für Aufzüge

Mit dem flexyPage Messengern steht seit 2017 ein System bereit, das für den textbasierten Notruf eingesetzt werden kann, inkl. der Kamerafunktion. Es kann zusammen mit allen am Markt verfügbaren Audio-Notrufsysteme eingesetzt werden und auch in bestehende Aufzüge nachgerüstet werden. Die Displays können in jedem Aufzug als smartes Kabinendisplay eingesetzt werden und im normalen Betrieb neben den Aufzugsignalen auch für die Darstellung von Mieterverzeichnissen, Multimediadaten oder Informationen für die Aufzugnutzer darstellen. Im Notruffall stellen die Displays ein Widget für die textbasierte Kommunikation mit der Notrufzentrale bereit. Fragen von der Notrufzentrale können per Touch oder über Tasten im Tableau beantwortet werden. Auch die Auswahl verschiedener Sprachen und der Anschluss von Kameras ist möglich. Die flexyPage Displays stehen in verschiedenen Bauformen und Größen von 178 mm (7”) bis 1168 mm (46”) zur Verfügung.  
Zwei Sinne Notruf für Aufzüge
Abbildung: flexyPage Touch Display V-Line 10,1 im Fahrkorb mit Aufzugsignalen, Multimedia und Zwei-Sinne-Notruf 

Erweiterungen des Zwei-Sinne-Notrufs 

Aktuell wird durch die EN 17210 nur das Ziel definiert - der Mehr-Sinne-Notruf, nicht aber wie es realisiert werden soll. Der aktuelle Entwurf der DIN EN 18040-1:2023 beschreibt für den optischen Notruf zumindest ein Video- oder Displaysystem. Denkbare Erweiterungen zu einem Displays für die textbasierte Kommunikation sind beispielsweise folgende Funktionen.
In der nordamerikanischen Norm ASME A17.1-2019 wird zusätzlich zum Zwei-Sinne-Notruf auch eine Videoverbindung gefordert, die im Notruffall einen Blick in den Fahrkorb des Aufzugs ermöglicht und den gesamten Boden abdeckt. Auch ein lokales Bedienterminal für hohe Gebäude mit mehreren Aufzüge stellt eine sinnvolle Ergänzung dar. 
Eine textbasierte Kommunikation stellt für einen Gehörlosen eine Fremdsprache dar.  Als Erweiterung zum textbasierten Notruf ist zukünftig auch ein Gebärdensprach-Avatar möglich. 
Auch eine Kommunikation über eine Smartphone-App oder eine Induktionsschleife können Ergänzungen der Kommunikationsmöglichkeiten darstellen, sind aber als alleine Erweiterung zum Sprachnotruf nicht ausreichend. 
 

Zusammenfassung

Die europäische Norm EN 17210:2021 und die kommende nationale DIN EN 18040 1-3:2024 markieren einen Meilenstein in der Gestaltung barrierefreier Aufzüge. Diese Normen, die die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit der gebauten Umwelt betrifft, sind Leitnormen für barrierefreies Bauen im öffentlich zugänglichen Bereich. Für Aufzüge haben die Normen einen großen Einfluss auf die barrierefreie Gestaltung der Bedienelemente und von Notrufsystemen, die im Falle einer Evakuierung oder eines Notfalls sicher und verständlich für alle Nutzer sein müssen. Die Normen legen fest, dass bei interaktiven Elementen wie Notrufsystemen die gesamte Information sowohl akustisch als auch optisch erfolgen muss, um Personen mit Hörbeeinträchtigungen angemessen zu unterstützen. Ein zentraler Bestandteil ist der Zwei-Sinne-Notruf, der sicherstellt, dass die Kommunikation mit der Notrufzentrale für alle Menschen verständlich und zugänglich ist. Dies beinhaltet die Integration von visuellen und akustischen Signalen sowie die Bereitstellung von textbasierter Kommunikation. Technologien wie die flexyPage Displays bieten hier innovative Lösungen, um den textbasierten Notruf in Aufzügen zu ermöglichen und die Sicherheit der Nutzer zu erhöhen, sowohl im Neubau und als Nachrüstlösung. Insgesamt zielt die Norm darauf ab, die Zugänglichkeit und Sicherheit von Aufzügen für alle Nutzergruppen zu verbessern und damit eine barrierefrei gebaute Umwelt zu fördern. Da der Geltungsbereich der Normen alle öffentlich zugänglichen Gebäude abdeckt, werden barrierefreie gestaltete Aufzüge in Europa zum Standard. 
Weitere Informationen zum Thema Zwei-Sinne-Notruf finden Sie hier auf der Webseite flexyPage.de.  Für Rückfragen stehen Ihnen unser Vertriebsteam gern zur Verfügung.